Rechtliche Hinweise

Haftungsausschluss (Disclaimer) Bei dieser Website handelt es sich um eine Werbemitteilung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Sie dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Beratung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf des dargestellten Anlageproduktes (Endlos-Zertifikat bezogen auf den Value-Stars-Deutschland-Index) dar. Eine Anlageentscheidung sollte nur auf der Grundlage der Informationen und insbesondere der Risikohinweise in den prospektrechtlichen Dokumenten der Emittentin (Endgültige Bedingungen, Basisprospekt nebst Nachträgen) getroffen werden. Diese können unter Angabe der WKN / ISIN (LS8VSD / DE000LS8VSD9) bei der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Breite Strasse 34, 40213 Düsseldorf angefordert oder auf deren Website heruntergeladen werden (s. Links in Abschnitt „Downloads“).

Soweit auf dieser Website Finanzinstrumente analysiert werden, so handelt es sich dabei um Meinungsäußerungen und keine Anlageberatung. Alle Meinungsaussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung der Ersteller wider und können ohne vorherige Ankündigung ändern. Zudem stellen die Meinungsäußerungen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie können eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht ersetzen, es wird daher dringend empfohlen, dass Anleger vor einer Investition den Rat eines qualifizierten Finanzberaters einholen. Zwischen dem Betreiber und den Benutzern dieser Website entsteht kein Beratungsvertrag, auch nicht stillschweigend. Es wird insbesondere keinerlei Garantie für die Richtigkeit und den Erfolg von Empfehlungen gegeben. Rechtsansprüche jeglicher Art – insbesondere im Falle auftretender Verluste, die durch den Kauf der besprochenen Wertpapiere entstehen – sind ausgeschlossen.

Diese Website richten sich ausschließlich an Anleger, die nicht US-Personen sind.

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Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß VO EU 2019/2088

Das Unternehmen veröffentlicht gemäß Art. 4 (1) b) VO (EU) 2019/2088 auf seiner Internetseite folgende Information dazu:

„Die EU verpflichtet uns, die Kunden über unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen zu informieren. „Nachhaltigkeitsrisiko“ ist laut Definition „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte“. Als „Nachhaltigkeitsfaktor“ werden „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ angesehen. Das Unternehmen hat keine über die stetige Beobachtung des Börsenkurses der Wertpapiere hinausgehende Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen für den Kunden.

Dies aus folgendem Grund:

Zwar ist es völlig richtig, dass die EU den Kapitalmarktteilnehmern, die mit einer „Nachhaltigkeit“ ihrer Produkte oder Dienstleistungen werben, strenge Transparenzvorschiften auferlegt. Hier gibt es viele Missstände, denn oftmals ist in der Werbemarke „Nachhaltigkeit“ nichts Nachhaltiges enthalten. Wir haben uns entschieden, (noch) kein Nachhaltigkeitsprodukt (etwa in Form einer gesonderten „Anlagerichtlinie Nachhaltigkeit“) aufzulegen. Dies auch, weil wir derzeit nicht schlauer sind als die Experten des jeweiligen Fachgebietes (Ist ein Elektroauto nun nachhaltiger als ein Benzinauto und wann wird die Bewertung offensichtlich und wann wirkt sich das im Börsenkurs von Daimler und Tesla aus? Beschäftigt LVMH nun derzeit Magermodells oder nicht?).

Wir sehen die Risiken der Nachhaltigkeit für ihr Portfolio aber trotzdem umfassend und bestens dadurch berücksichtigt, dass wir die Börsenkursentwicklung unseres Anlageuniversums täglich genau beobachten. Jeder börsennotierter Emittent unterliegt mit seinem Geschäftsmodell den sich wandelnden gesellschaftlichen Moralvorstellungen, die sich dann in sich wandelnde Rechtsvorschriften der jeweils für den Geschäftsbetrieb des Emittenten zuständigen nationalen Staaten ausdrückt oder – auch im Vorfeld – einer moralischen Abwendung der Anlegerschaft. Dies drückt sich in den sinkenden Kursen (steigende Rechtskosten oder nachlassende Nachfrage) aus. Dies stellt ein Risiko für die davon betroffenen Teile Ihrer von uns verwalteten Vermögenswerte dar. Wir legen für seine Kunden ausschließlich in börsennotierten Wertpapieren an. Dies mit gutem Grund, denn der Mechanismus der Börsenkursbildung ist die beste aller Risikoeinschätzungsverfahren. Dies gilt auch für die steigende Rechtskosten einer sich im Wandel befindlichen Rechtsordnung und die sich wandelnden Moralvorstellungen der Anlegerschaft.

Es ist völlig ausgeschlossen, dass wir uns derzeit mit den geplanten globalen und nationalen Regulierungsvorhaben für Emittenten des Anlageuniversums beschäftigt oder aber die Moralvorstellungswandlungen der internationalen Anlegerschaft analysieren. Wer kann seriös voraussagen, wann Google/Youtube verstaatlicht, Amazon zerschlagen und das Geschäftsmodell von Facebook verboten wird. Das braucht es aber auch nicht, denn sämtliche dazu vorliegenden Informationen, Prognosen und Bewertungen sind in dem Börsenkurs inkorporiert.

Insofern stellt die ganz übliche tägliche Beobachtung des Börsenkurses das beste aller Mittel dar, um Risiken bei den Titeln des Anlegerportfolios und geplanten Anlagen für diese Portfolien zu beurteilen. Dies gilt eben auch für die Risiken aus Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung im Geschäftsbereich der Emittenten. Es wäre geradezu absurd zu verlangen, dass das Unternehmen andere – notwendigerweise schlechtere – Verfahren einsetzt, um das Nachhaltigkeitsrisiko zu bewerten.

Wir hoffen Ihnen unsere Gründe für unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hinreichend dargelegt zu haben.“

Mitwirkungspflicht gem. §134a Abs. 1 Nr. 2 AktG (ARUG)

  • „Das Unternehmen Hinkel & Cie. Vermögensverwaltung AG, Königsallee 60, 40212 Düsseldorf, unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Hinweis gemäß Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist aufgrund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung. Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist nicht systemrelevant und nimmt im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung, der Anlage- und Abschlussvermittlung bzw. der Anlagenberatung keine Kundengelder oder Kundenwertpapiere entgegen. Die Vergütungssysteme der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG sind angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Der Geschäftsleiter wie auch die übrigen Mitarbeiter der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG erhalten eine feste Vergütung. Zudem entscheidet der Vorstand jährlich für die Mitarbeiter bzw. der Aufsichtsrat für die Geschäftsleitung, ob eine freiwillige Tantieme gewährt wird. Diese ist wiederum abhängig vom Geschäftserfolg der Gesellschaft insgesamt und stellt keine Verpflichtung für die Folgejahre dar. Im Falle einer Tantiemezahlung würden die Mittel – zwecks Vermeidung gegenläufiger Interessen mit unseren Kunden – über mehrere Jahre gestreckt ausgezahlt. Die feste Vergütung inkl. sozialer Abgaben und Altersvorsorge aller Mitarbeiter betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 159.444,17 €

Insgesamt sind unsere Vergütungssysteme so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von freiwilligen Tantiemen entstehen lassen. Anders als bei Banken und Kreditinstituten basiert unsere freiwillige Tantiemezahlung auf dem Grundgedanken der langfristigen Vermögensmehrung, Ausbau des verwalteten Volumens und richtet sich am Erfolg unserer Kunden aus.

In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 des Kreditwesengesetzes sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung der Anzahl der Mitarbeiter, die variable Vergütungen erhalten, verzichtet, da diese Informationen aufgrund der Größe und Struktur des Unternehmens Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter zulassen würde.

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